Individuelle Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie – zur möglichen Optimierung der steuerlichen Abschreibung.
Bei vermieteten Immobilien wird die Abschreibung (AfA) in der Regel auf Basis einer gesetzlich angenommenen Nutzungsdauer von 50 Jahren berechnet.
In vielen Fällen entspricht diese pauschale Annahme jedoch nicht der tatsächlichen baulichen Situation – insbesondere bei älteren oder modernisierten Gebäuden.
Ein Restnutzungsdauer Gutachten ermittelt die tatsächliche verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie auf Grundlage technischer, baulicher und wirtschaftlicher Kriterien.
Bei vermieteten Immobilien wird die Abschreibung (AfA) in der Regel auf Basis einer gesetzlich angenommenen Nutzungsdauer von 50 Jahren berechnet.
In vielen Fällen entspricht diese pauschale Annahme jedoch nicht der tatsächlichen baulichen Situation – insbesondere bei älteren oder modernisierten Gebäuden.
Ein Restnutzungsdauer Gutachten ermittelt die tatsächliche verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie auf Grundlage technischer, baulicher und wirtschaftlicher Kriterien.
Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer als die gesetzlich unterstellten 50 Jahre, kann sich daraus eine erhöhte jährliche Abschreibung ergeben.
Die Möglichkeit zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ergibt sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften.
Ein professionell erstelltes Gutachten dient hierbei als sachverständiger Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar, dokumentiert und objektiv.
Die Möglichkeit zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ergibt sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften.
Ein professionell erstelltes Gutachten dient hierbei als sachverständiger Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar, dokumentiert und objektiv.
Klärung der Ausgangssituation und der Zielsetzung.
Analyse vorhandener Bau- und Objektunterlagen.
Besichtigung zur Bewertung des baulichen Zustands.
Dokumentierte Herleitung der verbleibenden Restnutzungsdauer.
Sie erhalten das Gutachten digital zur weiteren Verwendung (z. B. beim Steuerberater oder Finanzamt).
Klärung der Ausgangssituation und der Zielsetzung.
Analyse vorhandener Bau- und Objektunterlagen.
Besichtigung zur Bewertung des baulichen Zustands.
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Gerne besprechen wir Ihr Anliegen unverbindlich.
Achtert Haltestä 3 26427 Holtgast
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